Neues Mietgesetz: Mieten dürfen nur noch um 15 Prozent steigen
Es ist soweit, das neue neue Mietgesetz ist ab dem 01. Mai 2013 in Kraft getreten und eines ist sicher:
Die Mieten dürfen nur noch um 15 Prozent steigen.
Denn wie es der Gesetzesgeber will dürfen Mieten seit dem 01.Mai bei bestehenden Mietverträgen nur noch höchstens um 15 % angehoben werden. Dies gilt jedoch nur für bestehende Mieten bzw. Mietverhältnissen
Im Juristendeutsch liest sich das Mietrechtsänderungsgesetz bzw. das Mietgesetz folgendermaßen:
“Bei bestehenden Mietverhältnissen darf die Miete künftig nur noch um maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren erhöht werden. Der Bundesrat ließ eine entsprechende Änderung des Mietgesetzes passieren. Bisher liegt die Erhöhungsgrenze bei 20 Prozent.”
Ein weiterer Bestandteil des Mietrechtsänderungsgesetz von Union und FDP ist, dass Mieter bei energetischen Sanierungsmaßnahmen drei Monate lang die Miete trotz Lärm- und Schmutzbelästigungen nicht mehr mindern können.
Weitere Inhalte des neuen Gesetzes!
Schärferes Vorgehen gegen Mietnomaden
Ein Punkt ist auch ein schärferes Vorgehen gegen “Mietnomaden”. Zahlen sie keine Miete oder lassen Wohnungen verwahrlosen, kann künftig schneller eine Zwangsräumung veranlasst werden.
Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) sagte mit Blick auf steigende Mieten und Wohnungspreise vor allem in Großstädten: “Das ist eine Situation, die wir nicht mehr länger hinnehmen können.”
Nötig sei aber ein anderer und besserer Anlauf als nach den Plänen des Bundestags vorgesehen. Das Allerwichtigste sei, dass Wohnungen gebaut würden.





